Fenster Hawara

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Lieferungen und Leistungen rund um Fenster, Türen, Sonnen- und Insektenschutz · Stand: 3. August 2026

Rechtlicher Hinweis: AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsabschluss klar auf sie hingewiesen wird und die Möglichkeit hat, sie zu lesen und dauerhaft zu speichern. Bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume und im Fernabsatz sind zusätzliche Informationen und gegebenenfalls eine Rücktrittsbelehrung rechtzeitig zu übergeben.

Diese Fassung ist ein Entwurf. Sie muss vor Verwendung auf den tatsächlichen Zahlungsplan, Lieferprozess, Montageumfang und die konkrete Gewerbeberechtigung geprüft werden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Gerald Pauer, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Fenster Hawara“ („Auftragnehmer“), und seinen Kunden über Waren und Leistungen im Zusammenhang mit Fenstern, Türen, Sonnenschutz, Insektenschutz sowie damit verbundenen Beratungs-, Aufmaß-, Liefer- und Montageleistungen.

1.2 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag schließt. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend nicht seiner unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer im Rahmen seines Unternehmens handelt.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.

2. Angebote, Kostenschätzungen und Vertragsabschluss

2.1 Angaben auf der Website, in Prospekten, sozialen Medien oder allgemeinen Produktunterlagen sind unverbindliche Informationen und stellen kein verbindliches Angebot dar. Technische Daten, Farben, Darstellungen und Abbildungen können je nach Hersteller, Bildschirmdarstellung und konkreter Ausführung abweichen.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder Auftrags, ausdrückliche Annahme durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Ein Kontaktformular dient nur der Anfrage und führt nicht automatisch zu einem Vertrag.

2.3 Angebote sind für den darin genannten Zeitraum gültig. Fehlt eine Frist, ist das Angebot 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern sich aus Art und Umfang des Projekts nichts anderes ergibt.

2.4 Kostenschätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Erkennbare Mehrkosten werden dem Kunden ehestmöglich mitgeteilt. Zusatz- oder Änderungsleistungen werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

3. Leistungsumfang und technische Grundlagen

3.1 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das angenommene Angebot, die Auftragsbestätigung, Pläne, Maßblätter und ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen. Produktmerkmale gelten nur insoweit als zugesichert, wie sie ausdrücklich Vertragsinhalt sind.

3.2 Maßgefertigte Produkte werden auf Basis der freigegebenen bzw. vor Ort erhobenen Maße bestellt. Änderungen nach Freigabe oder Produktionsbeginn sind nur möglich, wenn Hersteller und Auftragnehmer zustimmen; daraus entstehende Kosten und Terminverschiebungen trägt der Kunde, soweit er die Änderung veranlasst hat.

3.3 Geringfügige, branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Oberfläche, Struktur, Profil, Glas, Beschlägen oder Maßen stellen keinen Mangel dar, sofern die gewöhnliche oder vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

3.4 Angaben zu Wärme-, Schall-, Sicherheits- oder Sonnenschutzwerten beziehen sich auf das jeweilige Produkt bzw. System unter den angegebenen Prüf- und Einbaubedingungen. Das Ergebnis am Gebäude hängt zusätzlich von Baukörper, Anschlussdetails, Montage, Nutzung, Lüftung und weiteren Bauteilen ab.

4. Aufmaß, Mitwirkung und bauliche Voraussetzungen

4.1 Der Kunde ermöglicht zum vereinbarten Termin den ungehinderten Zugang zu den Arbeits- und Montagestellen und sorgt dafür, dass diese frei, sicher und erreichbar sind. Bewegliche Gegenstände, Möbel, Vorhänge und empfindliche Oberflächen sind – soweit nicht anders vereinbart – vom Kunden rechtzeitig zu entfernen oder zu schützen.

4.2 Der Kunde informiert vor Vertragsabschluss über bekannte Leitungen, verdeckte Installationen, Schadstoffe, Feuchtigkeit, statische Besonderheiten, Denkmalschutz, Eigentums- oder Hausverwaltungsauflagen sowie sonstige Umstände, die für Aufmaß oder Montage relevant sein können.

4.3 Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Miteigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen oder Behörden sind vom Kunden rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4.4 Werden bei Demontage oder Montage nicht erkennbare Schäden oder ungeeignete Untergründe festgestellt, die zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, wird das weitere Vorgehen mit dem Kunden abgestimmt. Notwendige Zusatzleistungen werden nach Vereinbarung oder tatsächlichem Aufwand verrechnet.

4.5 Soweit für die Arbeiten erforderlich, stellt der Kunde einen geeigneten Strom- und Wasseranschluss sowie übliche Zufahrts-, Abstell- und Arbeitsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

5.1 Es gelten die im Angebot oder Auftrag angeführten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Nicht enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen oder nach vereinbartem Aufwand verrechnet.

5.2 Zahlungsplan, Anzahlung, Teilzahlungen und Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Zahlungen sind ohne Abzug auf das angegebene Konto zu leisten.

5.3 Die Bestellung maßgefertigter Produkte kann von der vereinbarten Anzahlung abhängig gemacht werden. Bis zum Eingang der fälligen Anzahlung besteht keine Verpflichtung, die Bestellung beim Hersteller auszulösen.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Kunde ersetzt außerdem erforderliche und zweckentsprechende Mahn- und Betreibungskosten im gesetzlich zulässigen Umfang.

5.5 Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Aufrechnungsrechte.

6. Liefer- und Leistungstermine

6.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin schriftlich bestätigt wurden. Sonstige Zeitangaben sind voraussichtliche Zeiträume, die von Herstellerverfügbarkeit, Aufmaß, Freigaben, Anzahlung, baulichen Voraussetzungen und Witterung abhängen können.

6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Lieferkettenstörungen, Streik, unvorhersehbarer Produktionsausfälle, außergewöhnlicher Witterung oder anderer nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern die Fristen angemessen. Der Kunde wird über wesentliche Verzögerungen informiert.

6.3 Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bei Verzug bleiben unberührt. Ein Rücktritt wegen Verzugs setzt – sofern gesetzlich erforderlich und kein Fixgeschäft vorliegt – eine angemessene Nachfrist voraus.

6.4 Verzögert sich die Leistung aus Umständen in der Sphäre des Kunden, können nach vorheriger Information zusätzliche Anfahrts-, Lager-, Personal- oder sonstige nachweisbare Kosten verrechnet werden, soweit dies angemessen und rechtlich zulässig ist.

7. Lieferung, Montage und Abnahme

7.1 Lieferung und Montage erfolgen im vereinbarten Umfang. Demontage, Entsorgung, Verputz-, Maler-, Elektro-, Maurer-, Abdichtungs- oder sonstige Nebenarbeiten sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich angeführt sind.

7.2 Nach Abschluss der Arbeiten wird dem Kunden Gelegenheit gegeben, die Leistung zu besichtigen. Festgestellte offene Punkte werden dokumentiert. Die Nutzung der Leistung schließt die Geltendmachung berechtigter Mängel nicht aus.

7.3 Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung geeignete Lieferanten, Hersteller, Montagepartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen.

7.4 Bei fachgerechtem Einbau moderner dichter Fenster und Außentüren verändert sich der Luftaustausch des Gebäudes. Der Kunde ist für ausreichendes Heizen und Lüften sowie – falls erforderlich – ein gesondertes Lüftungskonzept verantwortlich, sofern dessen Planung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der aus dem jeweiligen Auftrag geschuldeten Beträge Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

8.2 Der Kunde hat unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren sorgfältig zu behandeln und den Auftragnehmer über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über den Eigentumserwerb durch Verbindung oder Verarbeitung bleiben unberührt.

9. Gewährleistung, Garantie und Wartung

9.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.

9.2 Zusätzliche Hersteller- oder Produktgarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt und die jeweiligen Garantiebedingungen übergeben wurden. Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind voneinander unabhängig.

9.3 Der Kunde hat Bedienungs-, Pflege-, Wartungs- und Lüftungshinweise zu beachten. Beschläge und bewegliche Teile können regelmäßige Kontrolle, Reinigung, Einstellung oder Schmierung benötigen. Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, äußere Gewalt, nachträgliche Veränderungen oder ungeeignete Reinigungsmittel sind keine vom Auftragnehmer zu vertretenden Mängel.

9.4 Unternehmer haben Waren und Leistungen nach Übergabe unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich anzuzeigen; § 377 UGB bleibt anwendbar. Für Verbraucher besteht keine solche Rügepflicht.

9.5 Der Kunde ermöglicht eine angemessene Prüfung behaupteter Mängel sowie – bei berechtigten Ansprüchen – die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Verbesserung oder Ersatzleistung.

10. Haftung

10.1 Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz wird nicht beschränkt.

10.2 Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer – ausgenommen bei Personenschäden – nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden oder Mehrkosten, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, nicht offengelegten Leitungen oder baulichen Umständen, fehlenden Genehmigungen, ungeeigneten Vorleistungen Dritter oder eigenmächtigen Veränderungen durch den Kunden oder Dritte beruhen, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

11. Stornierung und Vertragsänderungen außerhalb gesetzlicher Rücktrittsrechte

11.1 Ein freies Stornierungsrecht besteht nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist. Gesetzliche Rücktritts- und Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

11.2 Storniert der Kunde ohne gesetzliches oder vertragliches Recht einen bereits verbindlich erteilten Auftrag, kann der Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten, insbesondere Planungs-, Aufmaß-, Bestell-, Produktions-, Rücknahme-, Transport- und Personalaufwand sowie einen angemessenen Ersatz des entgangenen Gewinns nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Bereits individuell gefertigte oder verbindlich bestellte Waren können voll zu bezahlen sein, soweit eine anderweitige Verwendung nicht möglich oder zumutbar ist.

11.3 Einvernehmliche Änderungen oder Aufhebungen sollen aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden.

12. Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fern- und Auswärtsgeschäften

12.1 Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Rücktrittsbelehrung.

12.2 Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob diese Ausnahme greift, ist anhand des konkreten Vertrags und Produkts zu beurteilen.

12.3 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, hat er bei einem späteren Rücktritt einen angemessenen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu zahlen. Das Rücktrittsrecht bei einer Dienstleistung erlischt nach vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisbestätigung des Verbrauchers.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, können Daten an Hersteller, Lieferanten, Montage- und Logistikpartner sowie sonstige Dienstleister übermittelt werden.

14. Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet und – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders erklärt – nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Im konkreten Streitfall werden Verbraucher über die nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger informiert.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.

15.2 Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird – soweit rechtlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.